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Abschlüsse an der Beruflichen Oberschule

Wir machen Sie reif für Fachhochschule und Hochschule

Nach der 12. Jahrgangsstufe
Allgemeine Fachhochschulreife

Die allgemeine Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) in einem beliebigen Studiengang. Sie wird in ganz Deutschland anerkannt.

Nach der 13. Jahrgangsstufe
Fachgebundene Hochschulreife

Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen und bestimmter einschlägiger Studiengänge an Universitäten nach Maßgabe der Qualifikationsverordnung. Die einschlägigen Studiengänge wurden in einer Liste der Zuordnung von Nachweisen der fachgebundenen Hochschulreife zu Hochschulstudiengängen auf der Grundlage der Qualifikationsverordnung durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Benehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst festgelegt.

Weitere Informationen als PDF

Welche Studiengänge kann ich mit meiner fachgebundenen Hochschulreife in Bayern studieren? (PDF-Datei)

Nach der 13. Jahrgangsstufe
Allgemeine Hochschulreife

Mit dem Nachweis ausreichender Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache wird die allgemeine Hochschulreife verliehen. Sie berechtigt zum Studium an einer Universität in einem beliebigen Studiengang.

Details siehe weiter unten unter dem Bereich „Nachweis der Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache als Voraussetzung für die Allgemeine Hochschulreife“

Nachweis der Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache als Voraussetzung für die Allgemeine Hochschulreife

Teilnahme am Wahlpflichtfach in den Klassen 12 und 13 mit Abschluss der Note 4 in den Zweigen Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung sowie Technik

oder Pflichtfach in den Klassen 11, 12 und 13 FOS bzw. 12 und 13 BOS im Zweig Internationale Wirtschaft mit Abschluss der Note 4

Erfolgreiche Teilnahme an der Ergänzungsprüfung in einer 2. Fremdsprache (Französisch, Griechisch, Italienisch, Latein, Russisch, Spanisch). Es wird kein Unterricht besucht, sondern lediglich im Rahmen der übrigen Abiturprüfungen eine schriftliche und mündliche Prüfung in der 2. Fremdsprache absolviert. Die Prüfung kann auch von externen SchülerInnnen abgelegt bzw. einmal wiederholt werden, beispielsweise, wenn man nach dem Abitur ein Jahr im Ausland verbracht hat. Ausführliche Informationen gibt der Beratungslehrer.

Erfolgreiche Abschlussprüfung in der 2. Fremdsprache oder mindestens vierjähriger Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht i. d. R. in den Klassen 6 bis 9 des achtjährigen Gymnasiums oder 7 bis 10 der sonstigen allgemeinbildenden Schulen mit mindestens der Note 4

Erwerb eines Fremdsprachenzertifikats im Rahmen der beruflichen Bildung, z. B. als FremdsprachenkorrespondentIn

wie z.B. DELE, DELF mit Niveaustufe B1. Ausführliche Informationen gibt der Beratungslehrer.

Unterricht in der 2. Fremdsprache an der BOS in Bamberg

Im Zweig Internationale Wirtschaft

  • Fächer: Spanisch ohne Vorkenntnisse,  gegebenenfalls auch Französisch fortgeführt (aufbauend auf B1) 
  • Pflichtfach
FOSBOS
Klasse 112-
Klasse 1235
Klasse 1333

In den Zweigen Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung sowie Technik

  • Fächer: Französisch oder Spanisch  
  • Wahlpflichtunterricht 
  • für SchülerInnen ohne Vorkenntnisse
  • Abschluss mit Niveaustufe B1 des GER. 
FOSBOS
Klasse 11--
Klasse 1244
Klasse 1344
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