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Nachweis der Kenntnisse in einer 2. Fremdsprache als Voraussetzung für die Allgemeine Hochschulreife

Teilnahme am Wahlpflichtfach in den Klassen 12 und 13 mit Abschluss der Note 4 in den Zweigen Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung sowie Technik

oder Pflichtfach in den Klassen 11, 12 und 13 FOS bzw. 12 und 13 BOS im Zweig Internationale Wirtschaft mit Abschluss der Note 4

Erfolgreiche Teilnahme an der Ergänzungsprüfung in einer 2. Fremdsprache (Französisch, Griechisch, Italienisch, Latein, Russisch, Spanisch). Es wird kein Unterricht besucht, sondern lediglich im Rahmen der übrigen Abiturprüfungen eine schriftliche und mündliche Prüfung in der 2. Fremdsprache absolviert. Die Prüfung kann auch von externen SchülerInnnen abgelegt bzw. einmal wiederholt werden, beispielsweise, wenn man nach dem Abitur ein Jahr im Ausland verbracht hat. Ausführliche Informationen gibt der Beratungslehrer.

Erfolgreiche Abschlussprüfung in der 2. Fremdsprache oder mindestens vierjähriger Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht i. d. R. in den Klassen 6 bis 9 des achtjährigen Gymnasiums oder 7 bis 10 der sonstigen allgemeinbildenden Schulen mit mindestens der Note 4

Erwerb eines Fremdsprachenzertifikats im Rahmen der beruflichen Bildung, z. B. als FremdsprachenkorrespondentIn

wie z.B. DELE, DELF mit Niveaustufe B1. Ausführliche Informationen gibt der Beratungslehrer.

Unterricht in der 2. Fremdsprache an der Staatlichen Berufliche Oberschule Bamberg

2. Fremdsprache im Zweig Internationale Wirtschaft:

  • Fächer: Spanisch ohne Vorkenntnisse,  gegebenenfalls auch Französisch fortgeführt (aufbauend auf B1) 
  • Pflichtfach
FOSBOS
Klasse 112-
Klasse 1235
Klasse 1333

2. Fremdsprache in den Zweigen Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung sowie Technik:

  • Fächer: Französisch oder Spanisch  
  • Wahlpflichtunterricht 
  • für SchülerInnen ohne Vorkenntnisse
  • Abschluss mit Niveaustufe B1 des GER. 
FOSBOS
Klasse 11--
Klasse 1244
Klasse 1344
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